Lokale Steuern

Steuern an die Gemeinde oder die Wasserwirtschaftsbehörde

Je nachdem, ob Sie Mieter oder Eigentümer Ihrer Gewerbeimmobilie sind, müssen Sie bestimmte Steuern an die Gemeinde oder die Wasserbehörde (Waterschap) zahlen.

Jedes Unternehmen ist zur Zahlung von Grundsteuer (onroerendezaakbelasting, OZB) verpflichtet. Wenn Sie Ihre Gewerbeimmobilie nur nutzen (Miete), zahlen Sie nur Nutzungssteuer. Sind Sie Eigentümer der Immobilie, müssen Sie außerdem pro Immobilie in Ihrem Eigentum Eigentumssteuer zahlen. Die insgesamt von Ihnen zu zahlende Grundsteuer wird auf der Grundlage des wirtschaftlichen Werts Ihrer Immobilie berechnet. Dieser Wert wird im Auftrag der Gemeinde geschätzt und gilt als Bemessungsgrundlage (Sie zahlen einen jährlich von der Gemeinde festzusetzenden Betrag pro tausend Euro Immobilienwert). Gegen die Bemessungsgrundlage können Sie begründet Widerspruch einlegen.

Steuer für die Nutzung von öffentlichem Grund

Wenn Sie neben Ihren eigenen Grundstücken auch öffentlichen Grund nutzen, müssen Sie für den Nießbrauch dieses Grunds auch eine Steuer für die Nutzung von öffentlichem Grund (precariobelasting) entrichten.

Wenn die Gemeinde für die Abfallentsorgung zuständig ist, zahlen Sie Entsorgungsgebühren und Abfallsteuer. Darüber hinaus müssen Sie Abwassergebühren und eventuell Werbesteuer zahlen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.

Steuer für die Wasserwirtschaftsbehörde

Als Eigentümer von Grund, Gebäuden und Naturfläche oder als Nutzer von Gewerbefläche zahlen Sie eine Steuer an die Wasserwirtschaftsbehörde.

Diese Steuer kann sich aus drei Komponenten zusammensetzen:

  • einer Reinigungsgebühr
  • einer Abwassergebühr
  • einer Wassersystemgebühr

Als Bemessungsgrundlage wird dieselbe wie zur Festsetzung der Grundsteuer der Gemeinde angesetzt. Zu diesem Zweck wird die Bemessungsgrundlage von Ihrer Gemeinde direkt an die Wasserbehörde gemeldet.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Wasserbehörde: http://wro.waterschapsheffingenlimburg.nl/

Sie sind ein kleiner selbstständiger Unternehmer mit geringer Zahlungskapazität und mit geringem oder ohne Eigenkapital? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf vollständige oder teilweise Steuerbefreiung seitens Ihrer Gemeinde oder Wasserbehörde.

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